Beglaubigte Übersetzungen

Für amtliche Zwecke im In- und Ausland, wie z. B. Heirat, Einbürgerung und Namensänderung, werden zumeist beglaubigte oder bescheinigte Übersetzungen von Heiratsurkunden, Geburtsurkunden, Sterbeurkunden, etc. benötigt. Ebenso werden häufig Zeugnisse, Diplome, Führerscheine, gerichtliches Urteil, u. ä. in Form von beglaubigten oder bescheinigten Übersetzungen gewünscht. Gern übernehme ich für Sie die beglaubigten oder bescheinigten Übersetzungen Ihrer Dokumente aus dem Tschechischen ins Deutsche sowie aus dem Deutschen ins Tschechische, sowohl vom Originaldokument als auch von der notariell beglaubigten Kopie.

Bei beglaubigten oder bescheinigten Übersetzungen muss das Dokument mit der Übersetzung fest verbunden werden. Falls Sie das Originaldokument auch frei ohne Übersetzung behalten möchten (z.B. Zeugnisse, Zertifikate, Urteile), dann kopieren Sie das Dokument und lassen Sie es notariell beglaubigen.


Originaldokumente oder notariell beglaubigte Kopien können Sie mir persönlich übergeben. Ist es nicht möglich, senden Sie die notariell beglaubigte Kopie eingeschrieben per Post.


Die fertige beglaubigte oder bescheinigte Übersetzung können Sie persönlich abholen, die fertige Übersetzung kann ich Ihnen eventuell per Nachnahme zuzüglich Postgebühr senden.